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AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferungen und Leistungen unserer Firma. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern iSv § 310 I BGB.

1.4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Zustandekommen eines Vertrages

2.1 Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

2.2 Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung und der Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Lieferzeit

3.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

3.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

3.4 Sofern die Voraussetzungen von Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

3.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft iSv § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

3.6 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3.7 Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3.8 Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.

3.9 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

4. Erfüllungsart, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

4.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen sind der Sitz unserer Gesellschaft. Schulden wir auch die Montage, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Montage zu erfolgen hat.

4.2 Die Versandart und die Verpackungen unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.

4.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teilelieferungen erfolgen und wir noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Montage) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem wir versandbereit sind und dies dem Auftraggeber angezeigt haben.

4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zur lagernden Liefergegenständen pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

4.5 Die Sendung wird von uns nach ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

4.6 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Lieferung als abgenommen, wenn • die Lieferung und, sofern von uns auch die Montage geschuldet ist, diese abgeschlossen ist, • wir dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 4 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert haben, • seit der Lieferung oder Montage 12 Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit der Lieferung oder Montage 6 Werktage vergangen sind und • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als

wegen eines von uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache möglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise gelten ab unserem Lager ohne Verpackung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Kosten für die Auslieferung der Ware trägt der Kunde. Sämtliche zusätzliche Leistungen, insbesondere das Vertragen der Ware in die Räumlichkeiten, das Aufstellen und die Montage der Ware werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.2 Rechnungen sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Zahlungsziele verschieben nicht die Fälligkeit, sondern das kalendermäßig bestimmte späteste Datum der Zahlungen.

 5.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten -anzurechnen.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden oder Dritte mit allen Nebenrechten in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Waren an uns ab. Dies ist unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

6.3 Der Kunde ist zum pfleglichen Umgang mit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wir haben das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nach vorheriger Ankündigung jederzeit in Augenschein zu nehmen. Der Kunde verpflichtet sich, bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur Durchführung regelmäßiger Inspektions-und Wartungsarbeiten und der damit in Zusammenhang stehenden Kosten.

6.4 Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw. Freigabe der Sicherheiten verpflichtet, wenn der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die Höhe unserer Forderungen um insgesamt mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6.5 Wir ermächtigen den Kunden widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bzw. Forderungsteile. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

6.6 Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben

können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

7.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 7 Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen 7 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form zugegangen ist. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

7.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Fall des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

7.4 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

7.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.7 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.8 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Gesamthaftung

8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist -ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

8.2 Die Begrenzung nach Absatz 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

8.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Gesellschaft oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

9.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, auch ausländischen und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 
 
 
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